Heute schon an den Ernstfall denken!
Vorwort
Heute schon
an den Ernstfall denken!
Vorsorge:
- Für sich selbst
- Für die Angehörigen
- Für die Vertrauensperson
Wie sagt man so treffend:
Von der Wiege bis zur Bahre
Formulare - Formulare
Manches mag übertrieben erscheinen,
das meiste ist aber doch sinnvoll!
Unser kleiner Leitfaden soll die Bürokratie nicht vergrößern, sondern Ihnen Hilfestellung geben, was für den Ernstfall zu beachten ist.
Lesen Sie die einzelnen Empfehlungen in aller Ruhe durch. Bestimmt werden Sie feststellen, dass Sie das meiste schon griffbereit haben. Und die eventuell noch fehlenden Unterlagen sind schnell besorgt.
Damit helfen Sie nicht nur sich selbst, sondern vor allem auch den Menschen, die sich im Ernstfall um Sie kümmern.
Rechtliche Vorsorge
Keiner von uns weiß, wie lange er noch in der Lage sein wird, seine Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Jeder sollte daher frühzeitig sicherstellen, dass eine Vertrauensperson benannt ist, die im Ernstfall für ihn handeln und seine Interessen vertreten kann.
Das kann geschehen durch:
- eine Vollmacht (Teil- oder Generalvollmacht)
oder - eine Betreuungsverfügung
und - eine Patientenverfügung.
Durch eine Vollmacht können Sie bestimmen, wer Ihre Angelegenheiten erledigt, solange Sie noch leben, Sie aber dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.
Sie müssen bedenken, dass selbst nahe Familienangehörige wie Ehegatten oder Kinder ohne entsprechende Vollmacht keine Entscheidungen für Sie treffen können und eine Bankvollmacht bei weitem nicht ausreicht, um alle notwendigen Maßnahmen zu erledigen.
Die Betreuungsverfügung empfiehlt sich dann, wenn Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht für den Fall späterer Hilflosigkeit erteilen können.
Die Patientenverfügung gibt dem Arzt Auskunft über Ihre Wünsche, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese zu äußern.
Hinweis
Dieser Text wird zur Zeit inhaltlich überarbeitet und steht ab ca. Ende September/Anfang Oktober 2011 in neuer Form wieder zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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